Riester Rente
In Zeiten eines demografischen Wandels mutiert besonders das Thema Altersvorsorge zu einem immer größer werdenden Problem. Wer seinen derzeitigen Lebensstandard auch im Alter aufrecht erhalten und einer drohenden Altersarmut vorbeugen möchte, der kommt kaum umhin diesbezüglich privat Vorsorge zu treffen. Die diesbezügliche private finanzielle Absicherung für ein sorgenfreies Leben im Alter wird wichtiger denn je zuvor.
Private Altersvorsorge mit Hilfe der Riester Rente
Die sogenannte Riester Rente bietet eine adäquate Möglichkeit ausreichenden Schutz zu erwerben.
Geboten wird hier, neben der klassischen Altersrente, auch eine Absicherung für die Bereiche Invalidität und Hinterbliebenenschutz.
Auf freiwilliger Basis kann hier mit Hilfe staatlicher Förderung eine privat finanzierte Zusatzrente angespart werden.
Im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen in den Bereichen Altersvorsorge und Rentenversicherung wurde die Riester Rente bereits im Jahre 2001 durch den damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, eingeführt.
Mittels Sonderabzugsmöglichkeiten und staatlicher Zulagen fördert der Bund alle unbeschränkt steuerpflichtige Personen.
Basierend auf das sogenannte Vier-Säulen-Modell stehen Anlageformen von beispielsweise der klassischen privaten Rentenversicherung, Banksparplänen, Direktversicherungen oder Pensionskassen, sowie zahlreiche Fondssparplänen zur Auswahl.
Die hier eingezahlten Beiträge ermöglichen eine lebenslang gültige monatlich auszuzahlende Zusatz-Verrentung.
Förderberechtigte Personen
Zum unmittelbar Zulagen- und förderberechtigten Kreis zählen neben den sozialabgabenpflichtigen Arbeitnehmer auch alle Staatsbedienstete ( z.B. Richter, Soldaten, Beamte), rentenversicherungspflichtige Künstler und Selbstständige, sowie die Personengruppe der selbstständigen Landwirte. Des Weiteren können gefördert werden Empfänger von Arbeitslosengeld und ALG II, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Wehr- und Zivildienstleistende, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, sowie alle geringfügig Beschäftigten, sofern auf eine Versicherungsfreiheit verzichtet wird.
Mittelbar Zulagen berechtigt sind alle Ehepartner von unmittelbar Zulagen berechtigten Arbeitnehmern. Hier können in der Regel beitragsfreie Riester-Verträge abgeschlossen werden.
Nichtförderberechtigte Personen
Nichtförderberechtigt sind berufsständische Versorgungsbezieher (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten), nicht versicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Erwerbsminderungsrente, Studenten, sowie alle Bezieher von Altersrente. Ihnen steht keine staatliche Förderung zu.
Besonderheiten
Das umgangssprachlich genannte "riestern" gilt laut Stiftung Warentest "Finanztest" als die derzeit lukrativste Form Geld sicher anzulegen. Ein Einstieg in die privat finanzierte Altersvorsorge lohne sich auch noch für Personen im Alter von bis zu 55 Jahren. Riester-Verträge gelten als "HARTZ IV-sicher, dh. ein staatlicher Zugriff auf die Kapitalansparung kann hier nicht erfolgen. Gesundheitsprüfungen vor einem Vertragsabschluss entfallen.